Sitzung: 23.04.2024 SVS/001/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund der Art. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff
GO erlässt der Schulverband Schönbrunn-Ampferbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 395.184,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 49.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
(1) Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2024 auf 321.934,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler
auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende
Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 95 Verbandsschüler
festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.388,7789 €
festgesetzt.
(2) Investitionsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024
auf 39.700,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende
Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 95 Verbandsschüler
festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 417,8947 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weiter wird festgesetzt, dass die Schülerbeförderungskosten nach dem
tatsächlichen Aufkommen unter Abzug der staatlichen Zuwendung im Verhältnis der
zu befördernden Schüler auf die Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden. Die dann
zu entrichtende Schulverbandsumlage ist dementsprechend zu bereinigen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
3 |
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Stimmberechtigt: |
3 |
Ja: |
3 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |