Sitzung: 09.04.2024 BGU/004/2024
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Falk und Dippacher Orles II“. Der Markt Burgebrach stimmt dem
Antrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der
Hauptfirstrichtung der Garage, der Dachneigung der Garage sowie der Traufhöhe
werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
0 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
7 |
Der Antrag ist somit abgelehnt.