Sitzung: 09.04.2024 BGU/004/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Wolfsbach. Es fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt
Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |