Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bremi“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitungen der Baugrenzen, der Dachneigungen und der Dacheindeckungen bei Wohnhaus und bei der Garage sowie der Nichteinhaltung des Art. 7 Abs. 4 BayBO zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Länge der Grenzgarage werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

12

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

12

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0