Sitzung: 21.03.2024 GR/003/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Bremi“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich
der Überschreitungen der Baugrenzen, der Dachneigungen und der Dacheindeckungen
bei Wohnhaus und bei der Garage sowie der Nichteinhaltung des Art. 7 Abs. 4
BayBO zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Länge der
Grenzgarage werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erteilt.
Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde
erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
12 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |