Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erwähnten Oberflächenwässer werden seitens des Grundstücksbesitzers der nördlich angrenzenden Fl.-Nr. 466 mittels eines Grabensystems erfasst und in Richtung Westen und weiter in den vorhandenen Graben abgeleitet. Diese Einrichtung erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches, wird jedoch in der Begründung entsprechend erwähnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

0

Nein:

0