Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen hinsichtlich Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung und Bodenschutz zur Kenntnis.

Möglichkeiten zur Minimierung der Flächenversiegelung werden dort berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck vereinbar sind.

Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Bamberg im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen wird in die Begründung übernommen.

Der Kreisbrandrat wurde am Verfahren beteiligt. Die Abstimmung erfolgt an entsprechender Stelle. Die Ausführungen hinsichtlich Überschwemmungsgebiete und Gewässerentwicklung werden zur Kenntnis genommen.

Zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung und zum Gewässerschutz werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die Gewährleistung zur Einhaltung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis genannten Werte hinsichtlich der Kleinkläranlagen erfolgt durch den Markt Burgebrach.

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, ebenso bzgl. der in der Stellungnahme erwähnten Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und Eignung der Kleinkläranlagen durch die Bauherren bzw. entsprechender Sachverständiger.

 

Für alle geplanten Baurechte wird die Einrichtung von Zisternen oder eines Regenwasser-Managements vorgeschrieben. Die Verbindlichen Festsetzungen und die Begründung werden dahingehend entsprechend überarbeitet und ergänzt.

 

Zur Ableitung des Oberflächenwassers wird der vorhandene Regenwasserkanal genutzt.

Die weiteren Ausführungen zu den Altlasten und zur Zusammenfassung werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

0

Nein:

0