Sitzung: 12.03.2024 MGR/003/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen hinsichtlich
Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung und Bodenschutz zur Kenntnis.
Möglichkeiten zur Minimierung der Flächenversiegelung werden dort
berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck vereinbar sind.
Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt
Bamberg im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen wird in die Begründung
übernommen.
Der Kreisbrandrat wurde am Verfahren beteiligt. Die Abstimmung erfolgt an
entsprechender Stelle. Die Ausführungen hinsichtlich Überschwemmungsgebiete und
Gewässerentwicklung werden zur Kenntnis genommen.
Zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung und zum Gewässerschutz
werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die Gewährleistung zur
Einhaltung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis genannten Werte hinsichtlich
der Kleinkläranlagen erfolgt durch den Markt Burgebrach.
Die Begründung wird dahingehend ergänzt, ebenso bzgl. der in der
Stellungnahme erwähnten Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und Eignung der
Kleinkläranlagen durch die Bauherren bzw. entsprechender Sachverständiger.
Für alle geplanten Baurechte wird die Einrichtung von Zisternen oder
eines Regenwasser-Managements vorgeschrieben. Die Verbindlichen Festsetzungen
und die Begründung werden dahingehend entsprechend überarbeitet und ergänzt.
Zur Ableitung des Oberflächenwassers wird der vorhandene Regenwasserkanal
genutzt.
Die weiteren Ausführungen zu den Altlasten und zur Zusammenfassung werden
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
19 |
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Stimmberechtigt: |
19 |
Ja: |
19 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Nein: |
0 |