Sitzung: 12.03.2024 MGR/003/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Immissionsschutz
und zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Der erwähnte Gewerbebetrieb wird
bei den weiteren Ausführungen berücksichtigt. Mittlerweile wurde eine
schalltechnische Untersuchung des Betriebes inkl. einer geplanten Erweiterung
durchgeführt. Der entsprechende Schallschutz-Bericht Nr. 090-011791 des
Ing.-Büros Möhler + Partner, Bamberg, liegt im anstehenden Verfahrensschritt
den Planunterlagen bei. Der Bericht ist zugleich Bestandteil der Planunterlagen
in einem weiteren Bebauungsplan-Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Krumbach".
Das Plangebiet und somit der Geltungsbereich wird im Westen reduziert, da
eine Einbeziehung des Grundstücks Fl. Nr. 466/1 in den Geltungsbereich aufgrund
der mittlerweile erfolgten Bebauung nicht mehr erforderlich ist. Gleichzeitig
wird die Baugrenze im Norden des Plangebietes bei den übrigen Baurechten
zurückgenommen. In diesem Zusammenhang wird die Festlegung der maximalen
Erdgeschossfußbodenoberkanten angepasst. Insgesamt sind als Ergebnis der
schalltechnischen Untersuchungen keine Überschreitungen von
Immissionsrichtwerten gem. TA Lärm zu verzeichnen. Für die schallzugewandten
Nordfassaden wird dennoch empfohlen, dass in den Obergeschossen
schutzbedürftige Räume inkl. lüftungstechnisch notwendiger Fenster an der
Nordfassade der jeweiligen Obergeschosse vermieden werden sollen.
Planteil, Verbindliche Festsetzungen und die Begründung werden
entsprechend überarbei-tet.
Zur Bauleitplanung weist der Marktgemeinderat weiter darauf hin, dass im
Rahmen der weiteren Verfahrensabwicklung eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. §
13a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 215a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt wurde, die im
nächsten Verfahrensschritt den Unterlagen des Bebauungsplanes beiliegt. Da
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wird die sog.
Reparaturregelung des BauGB § 215a angewandt und das laufende §13b-Verfahren im
Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3
Satz 1 sowie § 13a Absatz 2 Nummer 4 fortgeführt. Die Begründung wird
hinsichtlich der genannten Aussagen entsprechend überarbeitet. Zusätzlich
werden die Verbindlichen Festsetzungen und die Begründung hinsichtlich
grünordnerischer Festlegungen und bzgl. der Aussagen zu den Umweltbelangen
überarbeitet.
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bodenschutz und
zum Wasserrecht zur Kenntnis.
Zur Abwasserentsorgung wird folgendes angemerkt:
Wie vermutet handelt es sich um keine Direkteinleitungen. Die
Gewährleistung zur Einhaltung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis genannten
Werte hinsichtlich der Kleinkläranlagen erfolgt durch den Markt Burgebrach. Die
Begründung wird dahingehend ergänzt, ebenso bzgl. der in der Stellungnahme
erwähnten Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und Eignung der Kleinkläranlagen
durch die Bauherren bzw. entsprechender Sachverständiger. Die Empfehlung zur
Einrichtung einer gemeinsamen großen Kleinkläranlage wird zur Kenntnis
genommen, eine Verwirklichung ist in diesem Fall aufgrund der
Grundstückszuschnitte und Besitzverhältnisse jedoch nicht möglich.
Für alle geplanten Baurechte wird die Einrichtung von Zisternen oder
eines Regenwasser-Managements vorgeschrieben. Die Verbindlichen Festsetzungen
und die Begründung werden dahingehend entsprechend überarbeitet und ergänzt.
Zur Ableitung des Oberflächenwassers wird der vorhandene Regenwasserkanal
genutzt.
Ein Hinweis zur Reduzierung der Versiegelung durch wasserdurchlässige
Beläge ist bereits Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen unter Pkt. A 9.2
und wird hinsichtlich möglicher Materialien nochmals konkretisiert.
Die Ausführungen zum Naturschutz und zum Straßenverkehr
werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
19 |
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Stimmberechtigt: |
19 |
Ja: |
19 |
Persönlich beteiligt: |
0 |
Nein: |
0 |