Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Immissionsschutz und zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Der erwähnte Gewerbebetrieb wird bei den weiteren Ausführungen berücksichtigt. Mittlerweile wurde eine schalltechnische Untersuchung des Betriebes inkl. einer geplanten Erweiterung durchgeführt. Der entsprechende Schallschutz-Bericht Nr. 090-011791 des Ing.-Büros Möhler + Partner, Bamberg, liegt im anstehenden Verfahrensschritt den Planunterlagen bei. Der Bericht ist zugleich Bestandteil der Planunterlagen in einem weiteren Bebauungsplan-Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Krumbach".

Das Plangebiet und somit der Geltungsbereich wird im Westen reduziert, da eine Einbeziehung des Grundstücks Fl. Nr. 466/1 in den Geltungsbereich aufgrund der mittlerweile erfolgten Bebauung nicht mehr erforderlich ist. Gleichzeitig wird die Baugrenze im Norden des Plangebietes bei den übrigen Baurechten zurückgenommen. In diesem Zusammenhang wird die Festlegung der maximalen Erdgeschossfußbodenoberkanten angepasst. Insgesamt sind als Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen keine Überschreitungen von Immissionsrichtwerten gem. TA Lärm zu verzeichnen. Für die schallzugewandten Nordfassaden wird dennoch empfohlen, dass in den Obergeschossen schutzbedürftige Räume inkl. lüftungstechnisch notwendiger Fenster an der Nordfassade der jeweiligen Obergeschosse vermieden werden sollen.

Planteil, Verbindliche Festsetzungen und die Begründung werden entsprechend überarbei-tet.

 

Zur Bauleitplanung weist der Marktgemeinderat weiter darauf hin, dass im Rahmen der weiteren Verfahrensabwicklung eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 215a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt wurde, die im nächsten Verfahrensschritt den Unterlagen des Bebauungsplanes beiliegt. Da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wird die sog. Reparaturregelung des BauGB § 215a angewandt und das laufende §13b-Verfahren im Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 sowie § 13a Absatz 2 Nummer 4 fortgeführt. Die Begründung wird hinsichtlich der genannten Aussagen entsprechend überarbeitet. Zusätzlich werden die Verbindlichen Festsetzungen und die Begründung hinsichtlich grünordnerischer Festlegungen und bzgl. der Aussagen zu den Umweltbelangen überarbeitet.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bodenschutz und zum Wasserrecht zur Kenntnis.

 

Zur Abwasserentsorgung wird folgendes angemerkt:

Wie vermutet handelt es sich um keine Direkteinleitungen. Die Gewährleistung zur Einhaltung der in der wasserrechtlichen Erlaubnis genannten Werte hinsichtlich der Kleinkläranlagen erfolgt durch den Markt Burgebrach. Die Begründung wird dahingehend ergänzt, ebenso bzgl. der in der Stellungnahme erwähnten Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und Eignung der Kleinkläranlagen durch die Bauherren bzw. entsprechender Sachverständiger. Die Empfehlung zur Einrichtung einer gemeinsamen großen Kleinkläranlage wird zur Kenntnis genommen, eine Verwirklichung ist in diesem Fall aufgrund der Grundstückszuschnitte und Besitzverhältnisse jedoch nicht möglich.

 

Für alle geplanten Baurechte wird die Einrichtung von Zisternen oder eines Regenwasser-Managements vorgeschrieben. Die Verbindlichen Festsetzungen und die Begründung werden dahingehend entsprechend überarbeitet und ergänzt.

 

Zur Ableitung des Oberflächenwassers wird der vorhandene Regenwasserkanal genutzt.

 

Ein Hinweis zur Reduzierung der Versiegelung durch wasserdurchlässige Beläge ist bereits Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen unter Pkt. A 9.2 und wird hinsichtlich möglicher Materialien nochmals konkretisiert.

 

Die Ausführungen zum Naturschutz und zum Straßenverkehr werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

0

Nein:

0