Sitzung: 12.03.2024 BGU/003/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Galgenäcker III“.
Der Markt Burgebrach stimmt dem Antrag zu. Hinsichtlich der Dachneigung und der
Überschreitung der Grundflächenzahl werden Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
6 |
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Stimmberechtigt: |
6 |
Ja: |
6 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |