Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erlässt aufgrund Art. 20a, 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Markt Burgebrach (Feuerwehr – Entschädigungssatzung). Die Satzung ist dem Beschlussbuch in der Anlage beigefügt und somit Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

18

 

Stimmberechtigt:

18

Ja:

18

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0