Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die ihm vorgelegte Verlängerung zur Veränderungssperre für die Geltungsbereichsflächen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ in der Fassung vom 12.12.2023 als Satzung. Die Verlängerung der Veränderungssperre dient unverändert der Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet historischer Ortskern Burgebrach und mit 4. Änderung Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock“.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der nunmehr verlängerten Veränderungssperre gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB online/digital auf der Homepage des Marktes Burgebrach sowie zusätzlich ortsüblich auch im amtlichen Mitteilungsblatt öffentlich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0