Sitzung: 12.12.2023 MGR/012/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die ihm vorgelegte Verlängerung zur
Veränderungssperre für die Geltungsbereichsflächen des BBP/GOP
„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit
4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4.
Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ in der Fassung vom 12.12.2023 als
Satzung. Die Verlängerung der Veränderungssperre dient unverändert der
Sicherung der Planung im Rahmen des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung
vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet
historischer Ortskern Burgebrach und mit 4. Änderung Bebauungsplan „Im Knöckel
und Steinknock“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der nunmehr
verlängerten Veränderungssperre gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB
online/digital auf der Homepage des Marktes Burgebrach sowie zusätzlich
ortsüblich auch im amtlichen Mitteilungsblatt öffentlich bekannt zu machen. Mit
dem Tag der Bekanntmachung tritt die Verlängerung der Veränderungssperre in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
19 |
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Stimmberechtigt: |
19 |
Ja: |
19 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |