Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen des Gemeinschaftsvorsitzenden
Johannes Maciejonczyk zur Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage
Burgebrach zur Kenntnis.
Die
Gemeinschaftsversammlung beschließt, dass neben der Finanzierung der
anstehenden Infrastrukturprojekte (Oberflächenkanal in Treppendorf,
Kanalsanierungen in der Hauptstraße, Lagerhausstraße, Würzburger Straße) für
die Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage Burgebrach unabhängig der
Zuordnung (Refinanzierung, Globalkalkulation, Ausgleich Gebührenschwankung) die
bestehenden Sonderrücklagen vorrangig zur Darlehensaufnahme in Anspruch
genommen werden sollen.
Weiter beschließt
die Gemeinschaftsversammlung für die Finanzierung der Ertüchtigung der
Kläranlage Burgebrach ein zinsverbilligtes Darlehen bei der Landesanstalt für
Aufbaufinanzierung (LfA Förderbank Bayern) mit einer Laufzeit von 20 Jahren,
einer tilgungsfreien Zeit von zwei Jahren und einer zwanzigjährigen Zinsbindung
bis zum maximalen Förderbetrag von 3,86 Mio. € aufzunehmen. Der Zinssatz wird
auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmkonditionen für den
abgerufenen Darlehensteilbetrag für 20 Jahre festgelegt.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das LfA-Darlehen je nach Baufortschritt, bzw. Finanzierungsbedarf
in zwei Teilbeträgen abzurufen.