Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die Ausführungen des Gemeinschaftsvorsitzenden Johannes Maciejonczyk zur Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage Burgebrach zur Kenntnis.

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, dass neben der Finanzierung der anstehenden Infrastrukturprojekte (Oberflächenkanal in Treppendorf, Kanalsanierungen in der Hauptstraße, Lagerhausstraße, Würzburger Straße) für die Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage Burgebrach unabhängig der Zuordnung (Refinanzierung, Globalkalkulation, Ausgleich Gebührenschwankung) die bestehenden Sonderrücklagen vorrangig zur Darlehensaufnahme in Anspruch genommen werden sollen.

 

Weiter beschließt die Gemeinschaftsversammlung für die Finanzierung der Ertüchtigung der Kläranlage Burgebrach ein zinsverbilligtes Darlehen bei der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA Förderbank Bayern) mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer tilgungsfreien Zeit von zwei Jahren und einer zwanzigjährigen Zinsbindung bis zum maximalen Förderbetrag von 3,86 Mio. € aufzunehmen. Der Zinssatz wird auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmkonditionen für den abgerufenen Darlehensteilbetrag für 20 Jahre festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das LfA-Darlehen je nach Baufortschritt, bzw. Finanzierungsbedarf in zwei Teilbeträgen abzurufen.