Sitzung: 07.12.2023 GR/011/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Planentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Zur Kapellenleite“ in Zettmannsdorf in der Fassung vom
07.12.2023 samt Begründung und beschließt die Planunterlagen gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich im
amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch digital auf der Homepage der
Gemeinde Schönbrunn i.Steigerwald bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,
wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit dem Tag der Veröffentlichung tritt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Zur Kapellenleite“, Zettmannsdorf, in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
12 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |