Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zur Kapellenleite“ in Zettmannsdorf in der Fassung vom 07.12.2023 samt Begründung und beschließt die Planunterlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch digital auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i.Steigerwald bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit dem Tag der Veröffentlichung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zur Kapellenleite“, Zettmannsdorf, in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

12

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

12

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0