Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme:

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum 16.10.23 bis 17.11.23.