Sitzung: 12.12.2023 BGU/009/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „1. Änderung und
Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Treppendorf
II“. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der
Überschreitung der Baugrenze sowie der Errichtung der Werbeanlage in der
Bauverbotszone werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |