Sitzung: 16.11.2023 GR/010/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Rechtsquelle
(Art. 23 Abs. 1 BayStrWG) wird in der Planzeichenerklärung redaktionell
ergänzt.
Auf die in der Begründung aufgeführten Aussagen zum bereits
berücksichtigten Lärmschutz wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |