Sitzung: 16.11.2023 GR/010/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Bodenschutz
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Begründung wird
wie angeregt hinsichtlich der Rechtsgrundlage im Rahmen einer redaktionellen
Klarstellung aktualisiert.
Wasserrecht:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Behandlung der Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes erfolgt an entsprechender Stelle. Zu den einzelnen
Unterpunkten beschließt der Gemeinderat wie folgt:
·
Die
Ausführungen zum Standort und der Wasserversorgung werden zur Kenntnis
genommen.
·
Hinsichtlich
der Abwasserentsorgung erfolgt die notarielle Sicherung des Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtes rechtzeitig.
·
Zur
Niederschlagswasserentsorgung beschließt der
Gemeinderat:
Die verbindlichen Festsetzungen werden im Rahmen einer redaktionellen
Klarstellung dahingehend ergänzt, dass zur Behandlung der Niederschlagswässer
entweder eine Zisterne eingebaut wird oder ein Regenwasser-Management
vorzusehen ist.
Die Hinweise zu den Versickerungsanlagen werden in die Begründung im
Rahmen einer redaktionellen Klarstellung übernommen. Alle übrigen Abstimmungen
erfolgen im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
Der Hinweis auf die zu berücksichtigenden Arbeits- und Merkblätter wird
im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Begründung übernommen.
Die Empfehlung zur Erstellung eines Baugrundgutachtens ist bereits
Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der Begründung wird auf eine strukturreiche und naturnahe
Anlage von Steingärten verwiesen, die einen wertvollen Beitrag zur
Strukturanreicherung im Hausgarten beitragen können. Aus Sicht des
Gemeinderates und unter Berücksichtigung der Flächenbeschränkung stellt die
Festsetzung eines Steingartens somit keine maßgebliche Beeinträchtigung dar,
weshalb die Festsetzung bestehen bleibt. Die Anlage von Steingärten ist zudem
flächenmäßig begrenzt.
Dacheindeckung
Die Festlegung zur Dachbegrünung ist nur für
Garagen mit Flachdach vorgesehen. Für ein Hauptgebäude sind Flachdächer oder
flachgeneigte Dächer schon aufgrund der festgelegten Dachneigung nicht
zulässig. Von einer weiteren Festlegung wird daher abgesehen.
Ein Hinweis zu den zu beachtenden Materialien
im Falle von Metalleindeckungen wird im Rahmen einer redaktionellen
Klarstellung in die verbindlichen Festsetzungen übernommen.
Fassadenbegrünung
Eine Empfehlung zur Fassadenbegrünung wird im Rahmen einer redaktionellen
Klarstellung in die Verbindlichen Festsetzungen aufgenommen. Nach Ansicht des
Gemeinderates ist diese Empfehlung zur Fassadenbegrünung ausreichend, da eine mögliche Begrünung weiterhin in der Verantwortung des
Bauherrn liegen soll.
Ein Hinweis zur erforderlichen
Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Bamberg im Falle der Errichtung
geothermischer Anlagen wird in die Begründung im Rahmen einer redaktionellen
Klarstellung übernommen. Die Empfehlung zur Erstellung eines Baugrundgutachtens
ist bereits Bestandteil der Begründung.
Nach Ansicht des Gemeinderates ist die
Empfehlung zur Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen ausreichend, da eine
mögliche Errichtung weiterhin in der Verantwortung des Bauherrn liegen soll.
Möglichkeiten zur Minimierung der
Flächenversiegelung werden dort berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck
vereinbar sind. In den verbindlichen Festsetzungen ist
bereits ein Hinweis hinsichtlich zur Minimierung der Versiegelung und
Empfehlungen bzgl. versickerungsfähiger Beläge enthalten.
Bauwasserhaltung
Mögliche Abstimmungen erfolgen rechtzeitig mit dem Landratsamt Bamberg im
Rahmen möglicher anstehender Baumaßnahmen.
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
wird im Rahmen möglicher anstehender Baugenehmigungsverfahren entsprechend
beachtet.
Bauleitplanung
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur
Kenntnis. Die Verfahrensvermerke werden hinsichtlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergänzt.
Straßenverkehr
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Bauverbotszone
und Baubeschränkungszone wurden bei den Plandarstellungen bereits berücksichtigt.
Das Staatliche Bauamt Bamberg wurde am Verfahren beteiligt. Die Abwägung
erfolgt an entsprechender Stelle.
Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur
Kenntnis. Die Unterlagen werden in der üblichen Form nach Abschluss des
Verfahrens entsprechend übermittelt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |