Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Bodenschutz

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Begründung wird wie angeregt hinsichtlich der Rechtsgrundlage im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung aktualisiert.

 

Wasserrecht:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Behandlung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes erfolgt an entsprechender Stelle. Zu den einzelnen Unterpunkten beschließt der Gemeinderat wie folgt:

 

·         Die Ausführungen zum Standort und der Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen.

·         Hinsichtlich der Abwasserentsorgung erfolgt die notarielle Sicherung des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes rechtzeitig.

·         Zur Niederschlagswasserentsorgung beschließt der Gemeinderat:

 

Die verbindlichen Festsetzungen werden im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung dahingehend ergänzt, dass zur Behandlung der Niederschlagswässer entweder eine Zisterne eingebaut wird oder ein Regenwasser-Management vorzusehen ist.

Die Hinweise zu den Versickerungsanlagen werden in die Begründung im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung übernommen. Alle übrigen Abstimmungen erfolgen im Rahmen des Bauantragsverfahrens.

Der Hinweis auf die zu berücksichtigenden Arbeits- und Merkblätter wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Begründung übernommen.

Die Empfehlung zur Erstellung eines Baugrundgutachtens ist bereits Bestandteil der Begründung.

Im Rahmen der Begründung wird auf eine strukturreiche und naturnahe Anlage von Steingärten verwiesen, die einen wertvollen Beitrag zur Strukturanreicherung im Hausgarten beitragen können. Aus Sicht des Gemeinderates und unter Berücksichtigung der Flächenbeschränkung stellt die Festsetzung eines Steingartens somit keine maßgebliche Beeinträchtigung dar, weshalb die Festsetzung bestehen bleibt. Die Anlage von Steingärten ist zudem flächenmäßig begrenzt.

 

Dacheindeckung

Die Festlegung zur Dachbegrünung ist nur für Garagen mit Flachdach vorgesehen. Für ein Hauptgebäude sind Flachdächer oder flachgeneigte Dächer schon aufgrund der festgelegten Dachneigung nicht zulässig. Von einer weiteren Festlegung wird daher abgesehen.

Ein Hinweis zu den zu beachtenden Materialien im Falle von Metalleindeckungen wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die verbindlichen Festsetzungen übernommen.

 

Fassadenbegrünung

Eine Empfehlung zur Fassadenbegrünung wird im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung in die Verbindlichen Festsetzungen aufgenommen. Nach Ansicht des Gemeinderates ist diese Empfehlung zur Fassadenbegrünung ausreichend, da eine mögliche Begrünung weiterhin in der Verantwortung des Bauherrn liegen soll.

 

Erneuerbare Energien

Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Bamberg im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen wird in die Begründung im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung übernommen. Die Empfehlung zur Erstellung eines Baugrundgutachtens ist bereits Bestandteil der Begründung.

Nach Ansicht des Gemeinderates ist die Empfehlung zur Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen ausreichend, da eine mögliche Errichtung weiterhin in der Verantwortung des Bauherrn liegen soll.

 

Versiegelung

Möglichkeiten zur Minimierung der Flächenversiegelung werden dort berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck vereinbar sind. In den verbindlichen Festsetzungen ist bereits ein Hinweis hinsichtlich zur Minimierung der Versiegelung und Empfehlungen bzgl. versickerungsfähiger Beläge enthalten.

 

Bauwasserhaltung

Mögliche Abstimmungen erfolgen rechtzeitig mit dem Landratsamt Bamberg im Rahmen möglicher anstehender Baumaßnahmen.

 

Wassergefährdende Stoffe

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird im Rahmen möglicher anstehender Baugenehmigungsverfahren entsprechend beachtet.

 

Bauleitplanung

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verfahrensvermerke werden hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergänzt.

 

Straßenverkehr

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Bauverbotszone und Baubeschränkungszone wurden bei den Plandarstellungen bereits berücksichtigt. Das Staatliche Bauamt Bamberg wurde am Verfahren beteiligt. Die Abwägung erfolgt an entsprechender Stelle.

 

Der Gemeinderat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes zur Kenntnis. Die Unterlagen werden in der üblichen Form nach Abschluss des Verfahrens entsprechend übermittelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0