Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. An der Struktur/Gliederung wird im Prinzip festgehalten, dennoch wird eine Nummerierung der einzelnen Punkte redaktionell ergänzt.

Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann eine Gemeinde frei entscheiden, welchen Leitfaden sie für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anwendet. Der angewendete Leitfaden "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" von 2003 stellt aktuell die gängige Praxis dar, die auch bei den jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden angewendet wird.

Die Begründung wird hinsichtlich des Verweises auf § 34 BauGB im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung ergänzt. Die einbezogenen Flächen sind durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt. Mögliche Nutzungskonflikte sind nicht zu erwarten.

Die Verfahrensvermerke werden hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0