Sitzung: 16.11.2023 GR/010/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. An der
Struktur/Gliederung wird im Prinzip festgehalten, dennoch wird eine
Nummerierung der einzelnen Punkte redaktionell ergänzt.
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann eine Gemeinde frei entscheiden,
welchen Leitfaden sie für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung anwendet. Der
angewendete Leitfaden "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" von
2003 stellt aktuell die gängige Praxis dar, die auch bei den jeweiligen Unteren
Naturschutzbehörden angewendet wird.
Die Begründung wird hinsichtlich des Verweises auf § 34 BauGB im Rahmen
einer redaktionellen Klarstellung ergänzt. Die einbezogenen Flächen sind durch
die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt. Mögliche
Nutzungskonflikte sind nicht zu erwarten.
Die Verfahrensvermerke werden hinsichtlich der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |