Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis Bamberg und den Sachstandsbericht des Ersten Bürgermeisters Dirk Friesen zur Kenntnis.

 

Des Weiteren wird festgestellt, dass die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald bereits in der ersten Flüchtlingswelle 2015/2016, unter großen Bemühungen und Anstrengungen eines privaten Helferkreises, 41 Flüchtlinge im gemeindlichen Anwesen Siedlungsstraße 1 und 3 aufgenommen hat. Dieses Anwesen wurde aus städtebaulichen Gründen und einer Nachnutzung in der Zwischenzeit zurückgebaut, sodass keine weiteren geeigneten gemeindlichen Anwesen zur Unterbringung zur Verfügung stehen.

 

Ebenso wurden ab dem Jahr 2022 in Privatunterkünften 39 schutzsuchende Flüchtlinge in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald aufgenommen und auch weiterhin betreut.

 

Aus diesen Gründen ist es für die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald nicht möglich, weitere Flüchtlinge über die bereits Vorhandenen im Gemeindegebiet aufzunehmen, da insbesondere die Infrastruktur, Busanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertageseinrichtung und Schule, nicht ausreichend gegeben sind. Die Schaffung von Containeranlagen an Ortsrandlagen wird auf Grund der Gemeindegröße von unter 2.000 Einwohner äußerst kritisch gesehen.

 

Der Gemeinderat sieht eine pauschale Verteilung auf die Landkreisgemeinden kritisch und bittet um eine angepasste Flüchtlingsverteilung unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

11

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

2