Sitzung: 07.11.2023 BGU/008/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Grasmannsdorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt
dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |