Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Grasmannsdorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0