Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Mönchherrnsdorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0