Sitzung: 07.11.2023 BGU/008/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Mönchherrnsdorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt
dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |