Sitzung: 27.07.2023 GR/007/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn i. Steigerwald. Es fügt sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung
ein. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Ablösung der
Beiträge für die Grundstücksentwässerungsanlage ist mit der
Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach eine Vereinbarung zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
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Stimmberechtigt: |
11 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |