Sitzung: 27.07.2023 GR/007/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für das Gebiet "Oberneuses,
Nordwest" in Oberneuses, Gmkg. Schönbrunn, die Aufstellung einer
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Durch die Satzung wird die, durch die bauliche Nutzung der angrenzenden
Bereiche geprägte Außenbereichsfläche, in den im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteil Oberneuses einbezogen.
Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das
vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden.
Dabei ist betroffenen Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Es sollen Flächen am Nordwestrand von Oberneuses und zugleich am
Nordwestrand der gemischten Bauflächen einbezogen werden.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der FlNrn. 1236, 1236/1, 1561 und
1562 der Gmkg. Schönbrunn.
Als Ausgleichsfläche für den Eingriff wird eine Teilfläche der FlNr.
1562, Gmkg. Schönbrunn, der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, festgesetzt Die
Ausgleichsfläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches an der
nordwestlichen Grenze der Einbeziehungssatzung "Oberneuses,
Nordwest". Entwicklungsziel ist eine hochstämmige Streuobstreihe auf
extensiv genutzter Grünfläche.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und
Bauleitplanung, in Bamberg beauftragt. Der landschaftspflegerische Begleitplan
wird durch das Büro Team 4, in Nürnberg, erstellt.
Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
12 |
|
|
Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |