Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, für das Gebiet "Oberneuses, Nordwest" in Oberneuses, Gmkg. Schönbrunn, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

Durch die Satzung wird die, durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche, in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Oberneuses einbezogen.

Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist betroffenen Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Es sollen Flächen am Nordwestrand von Oberneuses und zugleich am Nordwestrand der gemischten Bauflächen einbezogen werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der FlNrn. 1236, 1236/1, 1561 und 1562 der Gmkg. Schönbrunn.

 

Als Ausgleichsfläche für den Eingriff wird eine Teilfläche der FlNr. 1562, Gmkg. Schönbrunn, der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, festgesetzt Die Ausgleichsfläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches an der nordwestlichen Grenze der Einbeziehungssatzung "Oberneuses, Nordwest". Entwicklungsziel ist eine hochstämmige Streuobstreihe auf extensiv genutzter Grünfläche.

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, in Bamberg beauftragt. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird durch das Büro Team 4, in Nürnberg, erstellt.

 

Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

12

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

12

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0