Sitzung: 25.07.2023 MGR/008/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die erwähnten
Versorgungs-Kabel liegen allesamt im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und
werden im Rahmen anstehender Tiefbaumaßnahmen entsprechend berücksichtigt.
Die weiteren Abstimmungen mit der Bayernwerk Netz GmbH erfolgen
rechtzeitig im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen.
Die Hinweise zu den Pflanzabständen sind zusammen mit dem Verweis auf die
entsprechenden Merkblätter bereits Bestandteil der Verbindlichen Festsetzungen.
Das erwähnte geplante Niederspannungskabel verläuft - ebenso wie die
geplanten Abwasserleitungen - ausschließlich auf öffentlichem Grund. Ein Geh-,
Fahr- oder Leitungsrecht ist daher nicht erforderlich, eine Verlegung des
Niederspannungskabels ist daher problemlos möglich. Planänderungen oder
-ergänzungen im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplan-Verfahrens sind nicht
veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
18 |
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Stimmberechtigt: |
18 |
Ja: |
18 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |