Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt wie folgt Stellung:

 

Wasserschutzgebiete / Wasserversorgung, Bodenschutz:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Möglichkeiten zur Minimierung der Flächenversiegelung werden dort berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck vereinbar sind.

Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Bamberg im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen wird in die Begründung im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung übernommen.

Der Kreisbrandrat wurde am Verfahren beteiligt. Die Abstimmung erfolgt an entsprechender Stelle.

 

Überschwemmungsgebiete / Gewässerentwicklung:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Bisher aufgetretene Hochwasserereignisse sind für den betroffenen Bereich zudem nicht bekannt.

Im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung wird der Pkt. B 1.7 - Höhenlage - im Sinne eines Hochwasserschutzes dahingehend ergänzt, dass neben der festgelegten Maximalhöhe der Erdgeschossfußbodenoberkante die Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens zudem mindestens 15 cm über dem Niveau der Erschließungsstraße liegen muss. Bezugspunkt ist das mittlere, an das Grundstück angrenzende Straßenniveau.

 

Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung / Gewässerschutz.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Tiefbauplanung beantragt.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die weiteren Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

18

 

Stimmberechtigt:

18

Ja:

18

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0