Sitzung: 25.07.2023 MGR/008/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt wie folgt Stellung:
Wasserschutzgebiete / Wasserversorgung, Bodenschutz:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Möglichkeiten zur Minimierung der Flächenversiegelung werden dort
berücksichtigt, wo sie mit dem Nutzungszweck vereinbar sind.
Ein Hinweis zur erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt
Bamberg im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen wird in die Begründung
im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung übernommen.
Der Kreisbrandrat wurde am Verfahren beteiligt. Die Abstimmung erfolgt an
entsprechender Stelle.
Überschwemmungsgebiete / Gewässerentwicklung:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Bisher
aufgetretene Hochwasserereignisse sind für den betroffenen Bereich zudem nicht
bekannt.
Im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung wird der Pkt. B 1.7 -
Höhenlage - im Sinne eines Hochwasserschutzes dahingehend ergänzt, dass neben
der festgelegten Maximalhöhe der Erdgeschossfußbodenoberkante die Oberkante des fertigen
Erdgeschossfußbodens zudem mindestens 15 cm über dem Niveau der
Erschließungsstraße liegen muss. Bezugspunkt ist das mittlere, an das
Grundstück angrenzende Straßenniveau.
Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung / Gewässerschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die
wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Tiefbauplanung beantragt.
Der Marktgemeinderat nimmt die weiteren Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
18 |
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Stimmberechtigt: |
18 |
Ja: |
18 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |