Sitzung: 27.07.2023 GR/007/2023
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 6
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Angerfeld II“. Hinsichtlich der Geländeanpassung sowie der
Errichtung des Gartenhauses auf der privaten Grünfläche werden Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Der Errichtung der Mauer in
dieser Form wird nicht zugestimmt. Eine Dachbegrünung des Gartenhauses hat zu
erfolgen. Der Gemeinderat stimmt im Übrigen dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
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Stimmberechtigt: |
11 |
Ja: |
5 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
6 |
Der Antrag ist hiermit abgelehnt.