Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis zu den Planungen zur
Verlegung des Fischgallgrabens und der Errichtung der Behandlungsanlagen im
Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Treppendorf und stimmt den Maßnahmen
zu.
Für die Verlegung des Fischgallgrabens soll die Variante 3 (Verlegung in
den Dorfweiher) ausgeführt werden.
Aufgrund von Synergieeffekten im Rahmen einer Gesamtausschreibung
fungiert die VG Burgebrach als Gesamtauftraggeber. Die anteiligen Kosten für
die Verlegung des Fischgallgrabens sind vom Markt Burgebrach zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
10 |
|
|
Stimmberechtigt: |
10 |
Ja: |
10 |
Persönlich beteiligt: |
Nein: |
0 |