Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis zu den Planungen zur Verlegung des Fischgallgrabens und der Errichtung der Behandlungsanlagen im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Treppendorf und stimmt den Maßnahmen zu.

 

Für die Verlegung des Fischgallgrabens soll die Variante 3 (Verlegung in den Dorfweiher) ausgeführt werden.

 

Aufgrund von Synergieeffekten im Rahmen einer Gesamtausschreibung fungiert die VG Burgebrach als Gesamtauftraggeber. Die anteiligen Kosten für die Verlegung des Fischgallgrabens sind vom Markt Burgebrach zu erstatten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

10

 

Stimmberechtigt:

10

Ja:

10

Persönlich beteiligt:

Nein:

0