Sitzung: 04.07.2023 BGU/005/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Treppendorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag
zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |