Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Das zu bebauende Grundstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0