Sitzung: 04.07.2023 BGU/005/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das zu bebauende
Grundstück liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1
BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Markt
Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
|
|
Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |