Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf".

Im Geltungsbereich befinden sich die FlNrn. 287, 280, 281, 282, 283, und 215 jeweils Gmkg. Zettmannsdorf. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Flächen für die Landwirtschaft dar.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“).

Der Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

10

 

Stimmberechtigt:

10

Ja:

8

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

2