Sitzung: 29.06.2023 GR/006/2023
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die 8. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „Freiflächenphotovoltaik
Zettmannsdorf".
Im
Geltungsbereich befinden sich die FlNrn. 287, 280, 281, 282, 283, und 215 jeweils
Gmkg. Zettmannsdorf. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im
Änderungsbereich Flächen für die Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Darstellung
einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Photovoltaik-Freiflächenanlage“).
Der
Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie
auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
10 |
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Stimmberechtigt: |
10 |
Ja: |
8 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
2 |