Sitzung: 18.04.2023 MGR/004/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Im Rahmen der
erfolgten Ausarbeitungen zum Bebauungsplan "Seeäcker" wurde am
östlichen Ende der Wendeanlage ein 3 m breiter öffentlicher Fußweg im
Bebauungsplan eingetragen, der im weiteren Verlauf in Richtung Norden an den
öffentlichen Flurweg (FlNr. 259/2) anbindet. Im Fußweg werden die
erforderlichen Versorgungsleitungen, v. a. der Abwasserkanal, verlegt, so dass
das im Vorentwurf eingetragene Leitungsrecht westlich des nordöstlichsten
Baurechts nicht mehr erforderlich ist. Somit erfolgt die angeregte Anbindung an
das Wegenetz von Stappenbach.
Der Bereich des Regenrückhaltebeckens wurde ebenfalls im Rahmen der
Entwurfsausarbeitungen und zudem in Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern
angepasst und in Lage und Dimension verändert.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
17 |
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Stimmberechtigt: |
17 |
Ja: |
17 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |