Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Im Rahmen der erfolgten Ausarbeitungen zum Bebauungsplan "Seeäcker" wurde am östlichen Ende der Wendeanlage ein 3 m breiter öffentlicher Fußweg im Bebauungsplan eingetragen, der im weiteren Verlauf in Richtung Norden an den öffentlichen Flurweg (FlNr. 259/2) anbindet. Im Fußweg werden die erforderlichen Versorgungsleitungen, v. a. der Abwasserkanal, verlegt, so dass das im Vorentwurf eingetragene Leitungsrecht westlich des nordöstlichsten Baurechts nicht mehr erforderlich ist. Somit erfolgt die angeregte Anbindung an das Wegenetz von Stappenbach.

Der Bereich des Regenrückhaltebeckens wurde ebenfalls im Rahmen der Entwurfsausarbeitungen und zudem in Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern angepasst und in Lage und Dimension verändert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

17

 

Stimmberechtigt:

17

Ja:

17

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0