Sitzung: 27.04.2023 GR/004/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe und der Höhe des Kniestockes, der
Dachneigung und der Dacheindeckung, der Dachgaubenbreite sowie der
Überschreitung der Baugrenze bei der Garage und der Nichteinhaltung des Art. 7
Abs. 4 BayBO zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes werden
Befreiungen erteilt.
Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
12 |
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Stimmberechtigt: |
12 |
Ja: |
12 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |