Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe und der Höhe des Kniestockes, der Dachneigung und der Dacheindeckung, der Dachgaubenbreite sowie der Überschreitung der Baugrenze bei der Garage und der Nichteinhaltung des Art. 7 Abs. 4 BayBO zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Befreiungen erteilt.

Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

12

 

Stimmberechtigt:

12

Ja:

12

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0