Sitzung: 27.04.2023 GR/004/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
3.339.056,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.064.447,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 850.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350
v.H.
b) für
die Grundstücke (B) 350
v.H.
2. Gewerbesteuer 350
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
|
|
Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |