Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich der Don-Bosco-Förderschule in Stappenbach. Der Änderungsgeltungsbereich liegt in der Gmkg. Stappenbach, wird

 

im Norden durch die Grundstücke mit den FlNrn. 149 (Verkehrsfläche), 150/9 (Straßenbegleitgrün mit Geh-/Radweg) und 151 (Geh-/Radweg),

im Süden durch die Grundstücke mit den FlNrn. 149 (Wirtschaftsweg), 150 Straßenbegleitgrün, Feldgehölze) und 154 (Fläche für die Landwirtschaft),

im Westen durch das Grundstück mit der FlNr. 148 (Don - Bosco - Förderschule) sowie im Osten durch das Grundstück mit der FlNr. 153 (Fläche für die Landwirtschaft) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): FlNr. 149 (TF), 150 (TF) und 152.

 

Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft sind im Zuge der Änderung in Flächen für Gemeinbedarf (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Baugesetzbuch) zu ändern. Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen und mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.