Beschluss:
Der Marktgemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich der
Don-Bosco-Förderschule in Stappenbach. Der Änderungsgeltungsbereich liegt in
der Gmkg. Stappenbach, wird
im Norden durch die Grundstücke mit den FlNrn. 149 (Verkehrsfläche),
150/9 (Straßenbegleitgrün mit Geh-/Radweg) und 151 (Geh-/Radweg),
im Süden durch die Grundstücke mit den FlNrn. 149 (Wirtschaftsweg), 150
Straßenbegleitgrün, Feldgehölze) und 154 (Fläche für die Landwirtschaft),
im Westen durch das Grundstück mit der FlNr. 148 (Don - Bosco -
Förderschule) sowie im Osten durch das Grundstück mit der FlNr. 153 (Fläche für
die Landwirtschaft) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder
teilflächig (TF): FlNr. 149 (TF), 150 (TF) und 152.
Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die
Landwirtschaft sind im Zuge der Änderung in Flächen für Gemeinbedarf (§ 5 Abs.
2 Nr. 2 BauGB, Baugesetzbuch) zu ändern. Durchzuführen ist das durch das BauGB
vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen und mit der
förmlichen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.