Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf zum Bebauungsplan "Seeäcker Stappenbach" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung - Bamberg und billigt den ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 18.04.2023 mit Begründung vom 18.04.2023.

 

Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung vom 18.04.2023 ist das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 18.04.2023 ist hierzu nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB auf die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gemeinsamen Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage des Marktes Burgebrach zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

17

 

Stimmberechtigt:

17

Ja:

17

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0