Sitzung: 18.04.2023 MGR/004/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf zum Bebauungsplan
"Seeäcker Stappenbach" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und
Bauleitplanung - Bamberg und billigt den ausgearbeiteten Planentwurf in der
Fassung vom 18.04.2023 mit Begründung vom 18.04.2023.
Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung vom 18.04.2023 ist das
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB)
durchzuführen.
Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 18.04.2023 ist hierzu
nach Maßgabe des § 4a Abs. 2 BauGB auf die Dauer 1 Monats öffentlich
auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis
zu versehen, dass jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf
schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann. Die Auslegung wird
weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im gemeinsamen
Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Planentwurf inkl. Begründung ist auf der Homepage des Marktes
Burgebrach zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
17 |
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Stimmberechtigt: |
17 |
Ja: |
17 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |