Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Frenshof. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

 

Auf den Grundstücken FlNrn. 254/3 und 254/17 der Gmkg. Grub befindet sich im südlichen bzw. westlichen Bereich ein öffentlicher Regenwasserkanal. Diese Leitungen sind dauerhaft in Lage und Dimension zu erhalten und dürfen durch die Baumaßnahme nicht beschädigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

11

 

Stimmberechtigt:

11

Ja:

11

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0