Sitzung: 30.03.2023 GR/003/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Frenshof. Es fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat
stimmt dem Bauantrag zu.
Auf den Grundstücken FlNrn. 254/3 und 254/17 der Gmkg. Grub befindet sich
im südlichen bzw. westlichen Bereich ein öffentlicher Regenwasserkanal. Diese
Leitungen sind dauerhaft in Lage und Dimension zu erhalten und dürfen durch die
Baumaßnahme nicht beschädigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
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Stimmberechtigt: |
11 |
Ja: |
11 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |