Sitzung: 07.03.2023 MGR/003/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, behandelt und im weiteren
Verfahren berücksichtigt. Der Umweltbericht wird bzgl. der Wertpunkteberechnung
angepasst.
Die Wertpunkteberechnung dient hierbei allerdings der Verdeutlichung,
dass selbst bei einem Kompensationsbedarf das Vorhaben deutlich überkompensiert
ist. Auch ist die Hecke nicht verpflichtend, diese wird vom Vorhabenträger
zusätzlich angelegt und deswegen entsprechend honoriert werden.
An der Ermittlung von Wertpunkten hinsichtlich der Ermittlung des
Kompensationsbedarfes wird festgehalten. Diese dient der späteren Bestimmung
von Ökopunkten zur Anlage eines zertifizierten Ökopunktekontos.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
20 |
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Stimmberechtigt: |
20 |
Ja: |
20 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |