Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Pläne und Berichte werden entsprechend geändert, so dass die Verwendung von Magnelis verpflichtend ist.

 

Der Umweltbericht wird angepasst und nur noch die relevante Rechenart dargestellt.

 

Es handelt sich nach wie vor nicht um eine konkrete Planung eines konkreten Investors. Die Errichtung der Anlage soll als Investition des Marktes Burgebrach erfolgen. Die bautechnische Vorplanung im BBP dient lediglich der Vorausschau und zur Ermittlung von Wirtschaftlichkeit und Anforderungen.

Der Anregung, mittels Durchführungsvertrag eine landwirtschaftliche Anschlussnutzung zwischen Kommune und Vorhabenträger sicher zu stellen, wird deshalb nicht gefolgt. Dem Vorschlag zu einer Agroforst Anlage wird nicht gefolgt. Zusätzlich soll die geplante Hecke auch die Wirkung der Anlage im Raum zumindest teilweise verdecken, da die Sichtbarkeit der Anlage zum Beispiel bei der Stellungnahme des Kreisheimatpflegers zur Sprache kam. Bei einem Agroforst, der in regelmäßigen Abständen gerodet wird, ist die sichtreduzierende Wirkung nicht dauerhaft vorhanden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

20

 

Stimmberechtigt:

20

Ja:

20

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0