Sitzung: 07.03.2023 MGR/003/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Planentwurf unter Würdigung der
Auswertung und Abwägung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 07.03.2023 und beschließt,
diesen als Satzung. Mit Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren
durchgeführten 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des
Marktes Burgebrach im Bereich „Agrovoltaik an den Drudenleiten“ ist der
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt
sowie zusätzlich auf der Homepage des Marktes Burgebrach bekannt zu machen. Mit
dem Tag der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan „Agrovoltaik an den
Drudenleiten“ rechtswirksam.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
20 |
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Stimmberechtigt: |
20 |
Ja: |
20 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |