Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den Planentwurf unter Würdigung der Auswertung und Abwägung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 07.03.2023 und beschließt, diesen als Satzung. Mit Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren durchgeführten 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Burgebrach im Bereich „Agrovoltaik an den Drudenleiten“ ist der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auf der Homepage des Marktes Burgebrach bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan „Agrovoltaik an den Drudenleiten“ rechtswirksam.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

20

 

Stimmberechtigt:

20

Ja:

20

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0