Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                4.067.840,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    6.590.350,00 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.000.000,00 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 


 

§ 4

 

(1)    Verwaltungsumlage

1.       Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf

2.332.420,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.       Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 9.013 Einwohner festgesetzt.

3.       Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 258,7840 € festgesetzt.

 

(2)    Investitionsumlage

1.       Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf

33.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.       Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 9.013 Einwohner festgesetzt.

3.       Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 3,6614 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 670.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Ausgaben des Einzelplanes 6 im Verwaltungshaushalt werden nach den tatsächlich geleisteten Stunden in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, im Markt Burgebrach und in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden aufgeteilt.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

10

 

Stimmberechtigt:

10

Ja:

10

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0