Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die geplanten Flächen für Erstaufforstungen in der beantragten Gesamtgröße von 15,8753 ha das Landschaftsbild im angrenzenden südlichen und östlichen Ortsbereich von Burgebrach maßgeblich beeinflussen.

 

Im nördlichen und östlichen Bereich der FlNr. 1682, Gmkg. Burgebrach ist eine nicht unbedeutende Fläche im Flächennutzungsplan des Marktes Burgebrach mit einer besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt ausgewiesen und somit von jeglicher Aufforstung freizuhalten. Die FlNr. 1683, Gmkg. Burgebrach soll auf Grund der Nähe zur Wohnbebauung und durch den erhöhten Wildwechsel von der Aufforstung freigehalten werden. Als Träger der Planungshoheit lehnt der Markt Burgebrach die beantragten Erstaufforstungen der FlNrn. 1682 und 1683, Gmkg. Burgebrach ab.

 

Im östlichen Teilbereich der FlNr. 1691 und im nördlichen Teilbereich der FlNr. 987 sind biotopkartierte Heckenstreifen vorhanden, diese sind zu erhalten. Des Weiteren verläuft über die FlNr. 987 im östlichen Bereich eine 20 kV-Freileitung des Stromnetzbetreibers. Der Markt Burgebrach erhebt gegen die Erstaufforstung der FlNrn. 1691 und 987, Gmkg. Burgebrach keine Einwände.

 

Dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg ist eine entsprechende Stellungnahme zuzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0