Sitzung: 23.06.2022 GR/006/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
Hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe und des zweiten Vollgeschosses,
welches nicht im Dach liegt, der Dachneigung und der Dacheindeckung sowie der
Überschreitung der Baugrenze bei der Garage und der Nichteinhaltung das Art. 7
Abs. 4 BayBO zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes werden
Befreiungen erteilt.
Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde
erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
|
|
Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |