Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe und des zweiten Vollgeschosses, welches nicht im Dach liegt, der Dachneigung und der Dacheindeckung sowie der Überschreitung der Baugrenze bei der Garage und der Nichteinhaltung das Art. 7 Abs. 4 BayBO zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Befreiungen erteilt.

 

Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0