Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn. Es fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat
stimmt dem Bauantrag zu.
Die Gesamtanzahl der für das Anwesen erforderlichen Stellplätze ist
nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |