Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat betont nochmals ausdrücklich - wie im Beschluss vom 22.04.2021 dargestellt, dass eine neue Nutzung des Grundstücks sehr begrüßt wird. Die ehemalige Mühle steht zwar nicht unter Denkmalschutz – hat aber für den Gemeindeteil Grub einen ortsbildprägenden historischen Charakter. Besonders am Ortseingang legt die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald großen Wert auf eine ansprechende Gestaltung der Gebäude. Mit dem flachgeneigten Pultdach des Wohnhauses, welches unmittelbar an das steile Satteldach mit 52° Dachneigung angrenzt, ist der Gemeinderat nicht einverstanden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0