Sitzung: 17.03.2022 GR/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat betont nochmals ausdrücklich - wie im Beschluss vom
22.04.2021 dargestellt, dass eine neue Nutzung des Grundstücks sehr begrüßt
wird. Die ehemalige Mühle steht zwar nicht unter Denkmalschutz – hat aber für
den Gemeindeteil Grub einen ortsbildprägenden historischen Charakter. Besonders
am Ortseingang legt die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald großen Wert auf eine
ansprechende Gestaltung der Gebäude. Mit dem flachgeneigten Pultdach des
Wohnhauses, welches unmittelbar an das steile Satteldach mit 52° Dachneigung
angrenzt, ist der Gemeinderat nicht einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |