Sitzung: 17.03.2022 GR/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Hinsichtlich
der Überschreitungen der Baugrenze beim Wohnhaus, beim Carport und bei der
Gartenhütte, der Dachneigung beim Wohnhaus und der Differenz der Dachneigungen
von Wohnhaus und Carport werden Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt. Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch
die Gemeinde erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |