Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bremi II“. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Hinsichtlich der Überschreitungen der Baugrenze beim Wohnhaus, beim Carport und bei der Gartenhütte, der Dachneigung beim Wohnhaus und der Differenz der Dachneigungen von Wohnhaus und Carport werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Vor Baubeginn ist die Abnahme des Schnurgerüstes durch die Gemeinde erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0