Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Die Stellplätze sind in ihrer Dimension und der erforderlichen Anzahl gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften wie Brandschutz, Belichtung usw. sind vom Landratsamt Bamberg zu überprüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

13

 

Stimmberechtigt:

13

Ja:

13

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0