Sitzung: 17.03.2022 GR/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im
Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Schönbrunn. Es fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Gemeinderat
stimmt dem Bauantrag zu. Die Stellplätze sind in ihrer Dimension und der
erforderlichen Anzahl gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV)
auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften wie Brandschutz, Belichtung usw.
sind vom Landratsamt Bamberg zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
13 |
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Stimmberechtigt: |
13 |
Ja: |
13 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |