Sitzung: 08.03.2022 BGU/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mönchherrnsdorf“.
Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu. Hinsichtlich der Überschreitungen
der Baugrenzen bei der Wohnhauserweiterung und der Garage sowie der Dachneigung
der Garage werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
|
|
Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
|
Nein: |
0 |