Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Vollmannsdorf, FlNr. 16/5“ und liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten Gemeindeteiles Vollmannsdorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

7

 

Stimmberechtigt:

7

Ja:

7

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0