Sitzung: 08.03.2022 BGU/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Vollmannsdorf, FlNr. 16/5“
und liegt nach § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Vollmannsdorf. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem
Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |