Sitzung: 08.03.2022 BGU/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Historischer Ortskern Burgebrach“. Der Markt Burgebrach stimmt
dem Antrag zu. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bzw. der Baulinie
und der Dachneigung werden Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
7 |
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Stimmberechtigt: |
7 |
Ja: |
7 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |