Sitzung: 08.03.2022 BGU/003/2022
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Beschluss:
Das Bauvorhaben
liegt gemäß § 34 Abs. 1 BauGB innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Gemeindeteiles Krumbach. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in
die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Markt Burgebrach stimmt dem Bauantrag
zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
6 |
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Stimmberechtigt: |
6 |
Ja: |
6 |
Persönlich beteiligt: |
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Nein: |
0 |