Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Burgebrach folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  22.232.573,00 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    17.897.970,00 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                       300 v.H.

b)     für die Grundstücke (B)                                                                                            300 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                                      300 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 830.000,00 € festgesetzt.


 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend:

19

 

Stimmberechtigt:

19

Ja:

19

Persönlich beteiligt:

 

Nein:

0